Sie wollen mit Ihrem Hund reisen? Dank der Hunde-Tageskarte, dem Hunde-Pass Monat beziehungsweise Hunde-Pass Jahr können Sie Ihren Vierbeiner sorglos mitnehmen.
Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-Pass) bezahlen. Die Hunde müssen unter Ihrem Sitz Platz nehmen, damit der Durchgang für die anderen Reisenden nicht versperrt wird.
Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Widerristhöhe in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck auch – unentgeltlich unter dem Sitz mitnehmen. Sobald der kleine Hund jedoch nicht mehr im Behälter ist, benötigt er einen eigenen Fahrausweis.
Wenn Sie mit einem gültigen Fahrausweis reisen, geniesst Ihr Hund mit der Hunde-Tageskarte für nur 25 Franken einen Tag lang freie Fahrt mit Bahn, Schiff, Postauto sowie auf Tram- und Busstrecken in den meisten Städten und Agglomerationen. So reist Ihr treuer Begleiter einen Tag lang wie mit dem Generalabonnement: unabhängig und uneingeschränkt mit Ihnen mit: egal wohin – egal wie weit.
Wenn Sie z.B. einen Hund für eine gewisse Zeit hüten, so begleitet er Sie für 60 Franken einen Monat lang auf Ihren Fahrten im Öffentlichen Verkehr. Dieses Angebot rundet das Hundesortiment ab. Der Hunde-Pass wird in den SwissPass des/der Halter:in integriert. Der Hund selber bekommt keinen eigenen SwissPass.
Reist Ihr Hund regelmässig mit Ihnen in der Bahn, so lohnt sich der attraktive Hunde-Pass Jahr für 350 Franken pro Jahr. Der Hunde-Pass wird fix auf eine Begleitperson ausgestellt und auf den persönlichen SwissPass dieser Person geladen. Der Hund bekommt keinen eigenen SwissPass.
Die Hunde-Tageskarte und der Hunde-Pass Monat beziehungsweise Jahr tragen keinen Klassenvermerk und sind sowohl in der 2. Klasse als auch in der 1. Klasse gültig. Die Begleitperson muss für die entsprechende Klasse einen gültigen Fahrausweis besitzen. Das Mitführen von Tieren in Wagen mit Gastronomie-Angebot (ausgenommen sind Wagen mit zirkulierender Minibar) ist untersagt. Ausgenommen sind Blindenführ- und Hilfshunde.
Weitere Informationen.
Zusätzliche Informationen zu Reisen mit Hunden finden Sie im Hilfe- & Kontaktbereich: