Ermässigtes Generalabonnement.
Durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der eidgenössischen Invalidenversicherung am Schalter oder durch Abgabe des Ausweises zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung (Abgabe durch die IV-Stelle) erhalten Sie das Generalabonnement (GA) für die 1. oder 2. Klasse zu einem ermässigten Preis.
Anspruchsberechtigt sind Sie, falls Sie eine laufende Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung, eine Hilfslosenentschädigung oder Leistungen für einen Blindenhund beziehen. RollstuhlfahrerInnen ohne IV-Rente erhalten das GA gegen Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses, welches bestätigt, dass der Reisende für seine Mobilität im öffentlichen Verkehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Hier geht's zum Antragsformular für das GA für Reisende mit einer Behinderung.

