Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Nahverkehr.
Als blinde und stark sehbehinderte Person können Sie zusammen mit einer Begleitperson oder einem Führhund mit einer besonderen Ausweiskarte die öffentlichen Verkehrsmittel vieler Städte der Schweiz frei benützen.
Die persönliche Ausweiskarte mit Foto ist gültig, wenn sie mit der Kontrollmarke und der jeweiligen Jahreszahl versehen ist. Ausweiskarten und Kontrollmarken werden von den beteiligten Nahverkehrsbetrieben gegen Vorlage des «Ärztlichen Attests für Reisende mit einer Behinderung» ausgegeben.

