Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte).
Sie sind in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch, eine Begleitperson, einen Blindenführhund oder beides in der gleichen Wagenklasse kostenlos mitzunehmen.
Um von dieser Fahrvergünstigung profitieren zu können, müssen Sie im Besitz der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) sein. Diese ist ausschliesslich bei den zuständigen Ämtern für die Ausgabe der Begleiterkarte erhältlich.
Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Die Begleitperson verpflichtet sich, der behinderten Person beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein.
Die Begleiterkarte ist auf den «Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig. Die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien genutzt werden. Es ist jedoch mindestens ein Fahrausweis erforderlich (keine Gratisfahrt aller Teilnehmer).
Auskunft über den detaillierten Gültigkeitsbereich erhalten Sie im SBB Call Center Handicap oder an den Verkaufsstellen. In der Spalte rechts unter «Downloads» finden Sie alle Informationen für den Bezug einer «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung». Das Attestformular – nötig für das Arztzeugnis – können Sie herunterladen und ausdrucken. Das vom Arzt ausgefüllte Formular senden Sie bitte an das zuständige Amt für die Ausgabe der Begleiterkarte.

